BDSG Diskussion:§ 11
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Änderungen von Artikeln mit Gesetzestexten
Ich habe den Kommentar und Verweis rückgängig gemacht, weil es der Gesetzestext ist und darin sollte auch nur der Gesetzestext enthalten sein. Allenfalls noch ein Verweis zu einer Online-Kommentierung, wie wir es für das alte BDSG hatten. Für solche begleitende Infos, die nicht unmittelbar mit dem Gesetzestext und seiner Interpretation zusammenhängen, kann man eigene Seite anlegen (zB mit einer Übersicht, wer wann BfDI war o.ä.). Teclador (Diskussion)