Diskussion:Verfahrensverzeichnisse und Meldepflichten
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Woraus ergibt sich denn ein Unterschied der Erstellung und des Führens eine Verfahrensverzeichnisses für nicht-öffentliche und öffentlichen Stellen? Im ersten Absatz wird mit den nicht-öffentlichen Stellen begonnen und dann kommen dennoch die öffentlichen Stellen als letzter Satz hinterher? Der Sinn oder die Grundlage dieser Trennung ist mir noch unklar.
Zur Meldepflicht: Es gibt zwar eine Meldepflicht für öffentliche Stellen, aber die entfällt doch wieder nach § 4d Abs. 2, wenn ein Beauftragter für den Datenschutz bestellt ist. Dazu wiederum sind die öffentlichen Stellen nach § 4f Abs. 1 verpflichtet, so dass doch vermutlich eher die Regel in der Ausnahme liegen dürfte?!