Aufsichtsbehörden und Landesdatenschutzbeauftragte
Aufgabenbereiche, Befugnisse, Errichtung, Zuständigkeiten, Zusammenarbeit und Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörden sind in den Kapiteln VI und VII der Datenschutz-Grundverordnung festgelegt. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz der nicht-öffentlichen Stelle. In fast allen Bundesländern wurden die Zuständigkeiten konsolidiert, so dass dort die Landesdatenschutzbeauftragten für den öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich zuständig sind.
Die unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder treffen sich zweimal jährlich zur Datenschutzkonferenz (DSK) und verabschieden, nach Vorarbeit zahlreicher Arbeitskreise, abgestimmte Entschließungen, Beschlüsse, Orientierungshilfen, Standardisierungen und Stellungnahmen[1][2].
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Bundesrepublik Deutschland |
Aufsichtsbehörde Prof. Ulrich Kelber
53117 Bonn |
Telefon: 02 28/99 77 99 - 0 E-Mail De-Mail Homepage: |
Aufsichtsbehörden nicht-öffentlicher Bereich
Ansprechpartner für Fragen zum Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich
Bayern |
Aufsichtsbehörde
91522 Ansbach
Postfach 1349 91504 Ansbach |
Telefon: 09 81/18 00 93 - 0 E-Mail: Homepage: |
Aufsichtsbehörden nicht-öffentlicher und öffentlicher Bereich
Die Landesdatenschutzbeauftragten der Bundesländer
Ansprechpartner für Fragen zum Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich und öffentlichen Bereich der Verwaltungen der Länder und der Gemeinden sowie Verweise zu den jeweiligen Landesdatenschutzgesetzen.
Baden-Württemberg |
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
70173 Stuttgart
Postfach 10 29 32 70025 Stuttgart |
Telefon: 07 11/61 55 41-0
|
Bayern |
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
80538 München
Postfach 22 12 19 80502 München |
Telefon: 089/21 26 72-0
Homepage: |
Berlin |
Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
10969 Berlin Besuchereingang: Puttkamerstr. 16-18 |
Telefon: 030/13 88 9-0
Homepage: |
Brandenburg |
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
14532 Kleinmachnow |
Telefon: 03 32 03/356-0
Homepage: |
Brandenburgisches Datenschutzgesetz - BbgDSG | ||
Bremen |
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Arndtstraße 1 27570 Bremerhaven |
Telefon: 04 21/361-2010 oder 04 71/596-2010
Homepage: |
Bremisches Ausführungsgesetz zur EU-Datenschutz-Grundverordnung - BremDSGVOAG | ||
Hamburg |
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
|
Telefon: 040/428 54 - 4040
Homepage: |
Hessen |
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
65189 Wiesbaden
Postfach 3163 65021 Wiesbaden |
Telefon: 06 11/14 08-0
De-Mail: Homepage: |
Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz - HDSIG | ||
Mecklenburg-Vorpommern |
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
19055 Schwerin
Schloss Schwerin Lennéstraße 1 19053 Schwerin |
Telefon: 03 85/594 94-0
Homepage: |
Niedersachsen |
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
30159 Hannover
Postfach 221 30002 Hannover |
Telefon: 05 11/120-45 00
Homepage: |
Nordrhein-Westfalen |
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
40213 Düsseldorf
Postfach 20 04 44 40102 Düsseldorf |
Telefon: 02 11/384 24-0
Homepage: |
Rheinland-Pfalz |
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
55020 Mainz oder: Hintere Bleiche 34 55116 Mainz |
Telefon: 061 31/208-2449
Homepage: |
Landesdatenschutzgesetz - LDSG | ||
Saarland |
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
66111 Saarbrücken |
Telefon: 06 81/947 81-0
Homepage: |
Sachsen |
Der Sächsische Datenschutzbeauftragte
01001 Dresden |
Telefon: 03 51/493-5401
Homepage: |
Sachsen-Anhalt |
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
39009 Magdeburg oder: Leiterstraße 9 39104 Magdeburg |
Telefon: 03 91/81803-0
|
Schleswig-Holstein |
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Marit Hansen
24171 Kiel oder: Holstenstraße 98 24103 Kiel |
Telefon: 04 31/988-1200
Homepage: |
Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein LDSG-SH Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein - IZG-SH | ||
Thüringen |
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
99107 Erfurt oder: Häßlerstraße 8 99096 Erfurt |
Telefon: 03 61/57 311 29 00
Homepage: |
europäische Landes-Aufsichtsbehörden mit deutschen oder englischen Seiten
Land | Name der Behörde | Verweis | Sprache | Inhalt |
---|---|---|---|---|
Finnland |
Office of the data protection ombudsman |
Englisch |
Antworten auf häufige Fragen |
Weitere Informationen
Zentralarchiv für Tätigkeitsberichte des Bundes- und der Landesdatenschutzbeauftragten und der Aufsichtsbehörden für den Datenschutz - ZAfTDa
Entschließungen der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder
Entschließungen des Düsseldorfer Kreises
Weitere Datenschutzbeauftragte
Kirchliche Datenschutzbeauftragte der Evangelischen Kirche in Deutschland
Datenschutzbeauftragte der (Erz-)Diözesen (PDF)
Die Rundfunkbeauftragten für den Datenschutz
Einzelnachweise
Dieser Text wurde aus dem Datenschutz-Wiki der BfDI übernommen. Bearbeitungen vor dem 16.April 2016 stehen unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland.