DSGVO:EG 64: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
K (1 Version importiert: Aktualisierung Gründe DS-DVO) |
K (Link Nr. und Copyright hinzugefügt) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
<noinclude>{{DISPLAYTITLE:Erwägungsgründe Datenschutz-Grundverordnung}}</noinclude> | <noinclude>{{DISPLAYTITLE:Erwägungsgründe Datenschutz-Grundverordnung}}</noinclude> | ||
(64) Der Verantwortliche sollte alle vertretbaren Mittel nutzen, um die Identität einer Auskunft suchenden betroffenen Person zu überprüfen, insbesondere im Rahmen von Online-Diensten und im Fall von Online-Kennungen. Ein Verantwortlicher sollte personenbezogene Daten nicht allein zu dem Zweck speichern, auf mögliche Auskunftsersuchen reagieren zu können. | [[DSGVO:EG_64|(64)]] Der Verantwortliche sollte alle vertretbaren Mittel nutzen, um die Identität einer Auskunft suchenden betroffenen Person zu überprüfen, insbesondere im Rahmen von Online-Diensten und im Fall von Online-Kennungen. Ein Verantwortlicher sollte personenbezogene Daten nicht allein zu dem Zweck speichern, auf mögliche Auskunftsersuchen reagieren zu können. | ||
<noinclude>{{dsgvo_eg_nav}}</noinclude> | <noinclude>{{dsgvo_eg_nav}} | ||
{{eur-lex_cr}}</noinclude> |
Version vom 11. September 2016, 15:54 Uhr
(64) Der Verantwortliche sollte alle vertretbaren Mittel nutzen, um die Identität einer Auskunft suchenden betroffenen Person zu überprüfen, insbesondere im Rahmen von Online-Diensten und im Fall von Online-Kennungen. Ein Verantwortlicher sollte personenbezogene Daten nicht allein zu dem Zweck speichern, auf mögliche Auskunftsersuchen reagieren zu können.
Urheberrechtshinweis gem. Beschluss 2011/833/EU: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu, 1998-2019