Vorlage Diskussion:Eur-lex cr: Unterschied zwischen den Versionen
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: Die Texte wurden dem Portal des Amts für Veröffentlichungen EUR-Lex entnommen und dementsprechend dieser urheberrechtliche Hinweis des Portals angefügt: http://eur-lex.europa.eu/content/legal-notice/legal-notice.html?locale=de. Welches Problem sehen Sie darin? Bitte erst offene Fragen klären und dann Inhalte löschen, sofern die Löschung nach der Klärung noch notwendig ist. --[[Benutzer:Teclador|Teclador]] ([[Benutzer Diskussion:Teclador|Diskussion]]) 20:25, 23. Mär. 2017 (CET) |
Version vom 23. März 2017, 21:25 Uhr
Ich verstehe diesen Baustein nicht. Der verlinkte Beschluss verpflichtet nicht zu solch einem Hinweis, sondern berechtigt die Kommission, einen solchen zu verlangen. Wo steht, dass sie den im konkreten Fall verlangt hat?
Das veröffentlichende Dokument jedenfalls für die Datenschutz-Grundverordnung macht solche Einschränkungen jedenfalls nicht.
--Hofmann (Diskussion) 15:30, 23. Mär. 2017 (CET)
- Die Texte wurden dem Portal des Amts für Veröffentlichungen EUR-Lex entnommen und dementsprechend dieser urheberrechtliche Hinweis des Portals angefügt: http://eur-lex.europa.eu/content/legal-notice/legal-notice.html?locale=de. Welches Problem sehen Sie darin? Bitte erst offene Fragen klären und dann Inhalte löschen, sofern die Löschung nach der Klärung noch notwendig ist. --Teclador (Diskussion) 20:25, 23. Mär. 2017 (CET)